Was ist bei
der Veröffentlichung von Fotos und Bildern zu beachten?
Hierbei handelt es sich um allgemeine Hinweis - es besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Erstellung eines Fotos und dessen Veröffentlichung gelten
folgende rechtliche Rahmenbedingungen:
Recht am eigenen Bild
Die Abgebildeten müssen vor der
Erstellung eines Fotos zustimmen (beachten Sie die Rechtsvorschriften Ihres Landes). Besonders beim Fotografieren
von Minderjährigen ist Sorgfalt oberstes Gebot. Erziehungsberechtigte müssen in
diesem Fall zustimmen.
Die Abgebildeten (oder deren Vertreter*in) müssen ebenfalls über die
Verwendung der Fotos informiert werden.
Die Gruppengröße, wie
vielfach vermutet („Ab 10 Personen darf ich ja eh fotografieren“), spielt da
keine Rolle und ist damit kein Persilschein! Wenn alle jedoch lächelnd in die
Kamera schauen, ist eine Zustimmung durchaus anzunehmen.
Bei der Erkennbarkeit einer Person auf dem Foto muss es sich nicht
unbedingt auf das Erkennen des Gesichts beschränken. Ein beispielsweise
einmaliges Tattoo auf dem Nacken reicht dazu aus.
Copyright (Urheberrecht)
Die Fotograf*in hat das Recht des geistigen Eigentums (Urheber*in) und
damit Anspruch auf Nennung mit Namen bei jeder Veröffentlichung.
Bei der Verwendung
von Fremdmaterial, insbesondere von Firmen (inkl. Logos), Nachrichtenagenturen
und Bilddatenbanken ist eine sorgfältige Nennung des Copyrights zu achten und
ggf. Rücksprache über die Veröffentlichung auf eurer Seite zu halten.
Führe den Rechteinhaber im Feld „Beschreibung“ unter dem Bild an.
Eine detaillierte Beschreibung den Urheberrechte findet ihr hier ...
Praktische Anleitung für den Datenschutz.