Neu sind alle Fotografien urheberrechtlich geschützt
Mit der Urheberrechtsrevision werden neu pauschal alle Fotografien geschützt – unabhängig, ob diese vom Profi oder vom Laien angefertigt wurden. Hierunter fallen nun auch alltägliche Schnappschüsse, Familien- und Urlaubsfotos, Landschaftsbilder, Produktaufnahmen, Pressefotos usw. Somit ist ab sofort grundsätzlich immer die Erlaubnis des Urhebers erforderlich, wenn diese Bilder verwendet werden sollen.
Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Bild ein dreidimensionales Objekt abbilden, welches mit der Kamera oder dem Handy fotografiert wurde. Ein Schutz von zweidimensionalen Vorlagen, also eine Fotokopie, Foto eines anderen Bildes, Fotografien von Texten und Plänen etc., ist nicht inkludiert.