2. Angaben zur Person des Vertreters
Dieser Begriff bezieht sich auf den gesetzlichen Vertreter, der zur Unterschrift berechtigt ist. Bei Kollektivunterschriften müssen mindestens zwei gesetzliche Vertreter benannt werden.
Es muss ein Vorstandsmitglied angegeben werden, das ein Aufsichtsrecht über den Verein und ein Verfügungsrecht über das Vereinsvermögen hat.
Für jede Person müssen folgende Unterlagen und Informationen eingereicht werden:
Die hochgeladene Kopie des Ausweises muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Ausweis muss gültig sein und darf nicht abgelaufen sein.
- Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite müssen sichtbar sein.
- Das Bild des Ausweises muss lesbar, von guter Qualität und in Farbe sein.
- Alle vier Ecken müssen sichtbar sein und dürfen nicht abgeschnitten oder unvollständig sein.
- Das Dateiformat muss JPG oder PNG sein.
Die folgenden Dokumente werden zur Bestätigung der Wohnanschrift akzeptiert:
- Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung
- Bankauszug oder Kreditkartenabrechnung (Beträge können unleserlich gemacht werden)
- Offizielles Dokument wie z.B. ein Brief von einer Regierungsbehörde, Steuerbescheinigung
- Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
Die hochgeladenen Dokumente müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Ausgestellt innerhalb der letzten 6 Monate (das Datum muss sichtbar sein).
- Vollständiger Name und Wohnanschrift der Person müssen sichtbar sein.
- Inhalt muss lesbar, von guter Qualität und in Farbe sein.
- Alle vier Ecken müssen sichtbar sein, sie dürfen nicht abgeschnitten oder unvollständig sein, irrelevante Informationen können jedoch unkenntlich gemacht werden.